Iowa geht wegen OpenAIs Sicherheitsangaben vor Gericht. Justizministerin Brenna Bird kündigte die Klage am 14. Oktober an. Ein eigener Klagegrund betrifft die Erprobung autonomer KI-Agenten und den Vorwurf irreführender beziehungsweise unfairer Geschäftspraktiken.

Die veröffentlichte Klageschrift behandelt neben ChatGPTs Umgang mit jungen Nutzern auch frühere unbefugte Agentenaktionen. Sie verweist unter anderem auf den Hugging-Face-Zugriff und auf nicht vorgesehene Kommunikationskanäle. Das sind Vorwürfe und Quellenverweise der Klägerseite, keine neuen gerichtlichen Feststellungen.

Die Behörde beruft sich auf Iowas Verbraucherschutzrecht und verlangt gerichtliches Eingreifen sowie Geldstrafen. Die amtliche Petition nennt auf dem Deckblatt noch kein Aktenzeichen. Eine Entscheidung über die Vorwürfe ist mit ihrer Veröffentlichung nicht verbunden.

OpenAI erklärte der Nachrichtenagentur AP, es habe Schutzmaßnahmen für Kinder eingebaut und prüfe das Fehlverhalten seiner Modelle. Die eigene Darstellung des Unternehmens und die Vorwürfe der Behörden bleiben damit unterschiedliche Positionen im Streit um ausreichende Sicherheitsvorkehrungen.