OpenAI will Sicherheitsvorgaben auch über Partnerdienste hinweg durchsetzen. In einer Erklärung vom 21. Oktober beschreibt das Unternehmen Anforderungen an Anbieter, die seine Modelle hosten oder weiterverkaufen: Sie sollen vergleichbare Schutzmechanismen vorhalten, mögliche Verstöße untersuchen und bei der Durchsetzung zusammenarbeiten.
Eine gleichzeitig veröffentlichte Fassung der Nutzungsrichtlinien wird am 20. November wirksam. Dienste, die Dritten direkten Modellzugang vermitteln, etwa Router oder KI-Gateways, benötigen danach OpenAIs vorherige Prüfung und Zustimmung. Eine Anwendung fällt laut Richtlinie nicht allein deshalb darunter, weil sie OpenAI-Modelle für ihre Funktionen einbindet.
Die Richtlinien erläutern außerdem Grenzen für die Nutzung von Modellausgaben zum Training anderer Modelle und für folgenreiche automatisierte Handlungen ohne menschliche Prüfung. OpenAI stellt diese Anforderungen als Teil seines Sicherheitsansatzes dar; eine abschließende Aussage über ihre tatsächliche Umsetzung bei jedem Partner liefert die Erklärung nicht.
Zusätzlich arbeitet OpenAI nach eigenen Angaben mit Kunden an SafetyIDs. Diese Kennungen sollen einzelne Endnutzer bei Untersuchungen unterscheidbar machen, ohne OpenAI deren Identität mitzuteilen. Der Anbieter verbindet damit das Ziel, gezielter gegen Missbrauch vorzugehen und andere Nutzer weniger zu beeinträchtigen. Einen abgeschlossenen flächendeckenden Einsatz oder eine unabhängige Wirksamkeitsprüfung kündigt der Beitrag nicht an.