Eine am 21. Oktober veröffentlichte Studie von Samir Chincholikar und Robin Chawla findet nur sieben von 307 untersuchten KI-Fällen in zugehörigen US-Wertpapierberichten wieder. Die sieben Treffer umfassen sowohl konkrete Vorfallsbeschreibungen als auch Angaben zu unmittelbar verbundenen rechtlichen Folgen.

Die Forscher ordneten Fälle aus der AI Incident Database 21 US-börsennotierten Unternehmen zu und untersuchten deren Formulare 8-K, 10-K und 10-Q. Grundlage ist ein Datenbankstand vom 27. Juli 2026. Allgemeine Aussagen zu KI-Risiken waren wesentlich häufiger als Angaben zum jeweiligen Ereignis.

Die Studie misst damit Sichtbarkeit in bestimmten Pflichtberichten, nicht sämtliche öffentliche Kommunikation. Unternehmenswebsites, Pressemitteilungen und andere Kanäle sind nicht vollständig erfasst. Aus einem fehlenden Treffer lässt sich weder eine rechtswidrige Nichtoffenlegung noch bewusste Verheimlichung ableiten.

Auch die Auswahl aus einer medienbasierten Datenbank und die Zuordnung zu Unternehmen begrenzen die Aussagekraft. Bei der Kodierung rechtlicher Folgen gab es Uneinigkeit. Die Ergebnisse lassen sich nicht auf alle KI-Vorfälle übertragen; die breite AIID-Auswahl untersucht zudem nicht ausschließlich eigenmächtige Agentenhandlungen.